1. Allgemeines

1.1 Alle Aufträge werden nur unter Geltung nachstehender Bedingungen angenommen und ausgeführt. Sie gelten ohne ausdrückliche Vereinbarung auch für sämtliche zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien und auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehen Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.

Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, nachfolgend Kunde genannt, gelten nur, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.

1.2 Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden über die Abbedingung der Schriftform sind rechtsunwirksam.

1.3 An Rechnungen, Kostenvoranschlägen, Konstruktionszeichnungen bzw. sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten, insbesondere Konkurrenzfirmen, nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.

2. Angebote und Preise

2.1 Sämtliche Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstige Nachlässe ab Werk zuzüglich Umsatzsteuer. Nebenleistungen (z. B. Überführungskosten) und etwaige sonstige Kosten (z. B. Transport- oder Verpackungskosten) gehen, soweit nichts anderes geregelt ist, zu Lasten des Kunden.

2.2 Die angegebenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Material- und Lohnkosten. Bei Änderungen dieser Kostenbasis zwischen Auftragsbestätigung und vereinbartem Lieferzeitpunkt sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisangleichung vorzunehmen. Wir werden dem Kunden die Änderungen der Kostenbasis auf Verlangen nachweisen.

2.3 Wir behalten uns vor, Kostenvoranschläge nach Aufwand zu vergüten.

3. Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Annahme der Bestellung bzw. des Auftrags schriftlich bestätigen oder wenn der Besteller ein schriftliches Angebot von uns durch schriftliche Erklärung angenommen hat. Der Besteller ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden.

3.2 Erklärten wir uns nach Vertragsschluss auf Wunsch des Besteller ausnahmsweise mit der Stornierung eines Vertrages einverstanden, so geschieht dies nur gegen Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 20% des Auftragswertes. Eine Stornierung erfolgt dabei nur aus Kulanz und steht im unserem Ermessen; ein Anspruch des Bestellers auf Stornierung eines Vertrages besteht nicht.

3.3 Für Art und Umfang der vertraglich zu erbringenden Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung  maßgeblich. Änderungswünsche des Kunden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

3.4 Handelsübliche Design-, Konstruktions-, Material-, Farb- und Formänderungen bzw. -abweichungen behalten wir uns bis zur Lieferung vor.

3.5 Stellt sich bei Fertigungs-, Reparatur-, Instandsetzungs- oder Umbauarbeiten heraus, dass der Umfang der notwendigen Arbeiten gegenüber dem Angebot notwendigerweise größer wird oder weitere Teile ausgewechselt werden müssen, ist das Einverständnis des Kunden einzuholen, es sei denn, es handelt sich bei den Mehrkosten gegenüber der Angebotssumme um eine nur geringfügige Erhöhung.

3.6 Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn nach Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden, die die Zuverlässigkeit des Kunden, insbesondere dessen Zahlungsfähigkeit, in Frage stellen. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder die Kreditwürdigkeit nach zuverlässiger Auskunft objektiv nicht gegeben ist. Ersatzansprüche des Kunden aus dem Rücktritt sind ausgeschlossen.

4. Lieferung

4.1 Bei den genannten Lieferterminen handelt es sich stets um unverbindliche Angaben, es sei denn, Lieferfristen oder -termine sind in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Fixtermine müssen als solche mit einem entsprechenden Zusatz besonders gekennzeichnet werden. Lieferfristen beginnen nach dem Eingang sämtlicher Bestellungsunterlagen, Leistung der vereinbarten Anzahlungen und einwandfreier Klärung aller technischer Einzelheiten. Nachträgliche schriftliche Vertragsänderungen führen zu einer Terminverschiebung auf unbestimmte Zeit.

4.2 Der Kunde kann uns vier Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach erfolgtem Ablauf dieser Lieferfrist kommen wir in Verzug, es sei denn, wir haben die Nichtleistung nicht zu vertreten.

4.3 Wir haften während des Verzugs nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nicht für leichte Fahrlässigkeit.

4.4 Höhere Gewalt, durch Sturm, Feuer, Hochwasser oder sonstigen Umweltschäden oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen durch Energiemangel, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs-und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Auftragsgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die oben genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung des Vertragsgegenstandes von erheblichem Einfluß sind.

5. Abnahme / Untersuchungs- und Rügeverpflichtung

5.1 Der BESTELLER ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand selbst oder durch eine beauftragte Person innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige in unserer Werkstatt auf Mangelhaftigkeit zu untersuchen und abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

5.2 Der Vertragsgegenstand gilt als abgenommen bzw. genehmigt, wenn der Kunde  den Vertragsgegenstand nicht innerhalb der 8-tägigen Frist im Sinne von Ziffer 5.1 abnimmt bzw. untersucht.

5.3. Eine etwaige Probefahrt vor Annahme ist in den Grenzen üblicher Probefahrten bis höchstens 20 km zu halten. Wird der Vertragsgegenstand vor Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Besteller für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden.

5.4 Mängel, die durch natürlichen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs-pflichten, so sind wir berechtigt, für den uns insoweit entstehenden Schaden 15 % des Netto-Rechnungsbetrages als Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Parteien unbenommen.

5.6 Während des Annahmeverzuges des Kunden haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6. Gefahrübergang

6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit der Abnahme oder der Übergabe auf den Kunden über.

6.2 Der Abnahme oder Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde im Verzug der Annahme befindet.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Der Kaufpreis sowie die Preise der Nebenleistungen sind bei Abnahme, spätestens jedoch bei Aushändigung oder Übersendung der Rechnung fällig. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Wurden Anzahlungen geleistet, wird der Restbetrag nach der Endabnahme sofort in Bar fällig.

7.2. Sind Ratenzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn

a) der Käufer, der Verbraucher ist, mindestens mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlungen er im Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt und

b) Der Käufer, der Unternehmer ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt worden ist.

Nach erfolglosem Ablauf einer von uns dem Kunden gesetzten, angemessene Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde ernsthaft und endgültig die Zahlung verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

7.3 Die Entgegennahme von Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechseln erfolgt stets erfüllungshalber. Eine Verpflichtung zur Entgegennahme dieser Zahlungsmittel besteht nicht. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.

7.4 Der Kunde hat während des Verzugs eine Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen, wenn er Verbraucher ist. In Falle des Zahlungsverzugs eines Unternehmers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt / Pfandrecht

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller vertraglich vereinbarten Zahlungen vor.

8.2 Im Falle der Verwendung eines vom Kunden zur Verfügung gestellten Fahrgestells für die von uns zu erbringende Vertragsleistung überträgt der Kunde mit der Übergabe seines Fahrzeugs bzw. Fahrgestells an uns das Sicherungseigentum an dem Fahrzeug bzw. Fahrgestell zur Sicherung aller Ansprüche auf Bezahlung seiner vertraglichen Leistungen. Uns verbleibt das Sicherungseigentum bis zur vollständigen Bezahlung der vertraglichen Leistungen durch den Kunden.

8.3 Solange noch Sicherungseigentum oder Eigentumsvorbehalt unsererseits an dem Vertragsgegenstand besteht, darf der Kunde den Vertragsgegenstand weder verpfänden noch Dritten zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.

8.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme des Vertragsgegenstandes nach einer erfolglosen Fristsetzung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes unsererseits gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmung des § 503 Abs. 2 BGB Anwendung findet.

9. Gewährleistung / Sachmängelhaftung

9.1 Wir haften nicht für Mängel am vom Kunden zur Verfügung gestellten Fahrzeug oder Fahrgestell, es sei denn, ein Mangel ist erst durch uns im Rahmen unserer  vertraglichen Leistungen an dem vom Kunden zur Verfügung gestellten Fahrzeug bzw. Fahrgestell verursacht worden.

9.2 Im Fall eines Mangels hat uns der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Dabei steht dem Kunden die Wahl zwischen Mängelbeseitigung und Nachlieferung zu.

Wir sind jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann und wenn eine andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde.

9.3 Wählt Der Kunde Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung, so gilt folgendes:

a) Der Kunde kann die Nachbesserung nur bei uns geltend machen;

b) Bei der Nachbesserung ersetzte Teile werden unser Eigentum;

c) Kosten für die Verbringung des Fahrzeuges bei einer Nachbesserung in eine fremde, oder unsere Werkstatt  übernehmen wir nicht.

d) Wird der Vertragsgegenstand wegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels betriebsunfähig,

hat sich der Kunde allein an uns zu wenden. Wir entscheiden dann kurzfristig, ob die erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle auf unsere Kosten oder in unserer Werkstatt durchgeführt werden soll.

9.4 Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Kunde, soweit er Verbraucher ist, einen offensichtlichen Fehler nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Entdeckung uns schriftlich anzeigt oder unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder wenn der Kunde den Vertragsgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht hat.

Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, hat dieser die Ware unverzüglich nach Abnahme zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigen sollte, uns unverzüglich davon zu informieren. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss auch die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

9.5 Mängel, die durch natürlichen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

9.6 Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

9.7 Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn

– ein Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht; oder

– eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist; oder

– es sich um einen Personenschaden handelt.

Diese Haftung bleibt von jeglichen Einschränkungen im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbedingungen unberührt. Soweit nicht eine schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten vorliegt, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen ausgeschlossen. Bei einer schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir im Übrigen nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche sind ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Verjährung

10.1 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – betragen 12 Monate.

Im Falle, dass der Kunde ein Verbraucher im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches ist, gilt die Verjährungsfrist bei Neuwaren von 24 Monaten.

10.2 Diese Verjährungsfrist gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche, unabhängig von der Rechtsgrundlage. Sie gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen.

10.3 Die vorstehende Verjährungsfrist gilt nicht im Falle des Vorsatzes, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen hat, in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflicht- verletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

10.4 Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.

10.5 Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

10.6 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung,die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

10.7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort ist für die Lieferung des Vertragsgegenstandes 72514 Inzigkofen.

11.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- u. Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand bei sachlicher Zuständigkeit der Amtsgerichte das Amtsgericht 72488 Sigmaringen und bei sachlicher Zuständigkeit der Landgerichte das Landgericht 72379 Hechingen.

11.3 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In anderen Fällen gilt bei unseren Ansprüchen gegenüber dem Kunden dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

12. Verschiedenes

12.1 Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Kunden unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu nutzen bzw. zu verwenden.

12.2 Das Vertragsverhältnis sowie etwaige damit in Zusammenhang stehende deliktische Ansprüche unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts-Übereinkommens vom 11. April 1980 (CISG).

12.3 Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

13. Salvatorische Klauseln

13.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

13.2 Soweit es sich um Bestimmungen handelt, die wesentlich sind oder sonst ohne Gefährdung des Vertragszweckes nicht wegfallen können, ist der Vertrag so auszulegen, zu berichtigen oder zu ergänzen, dass ein wirtschaftlicher oder rechtlicher Zweck möglichst erreicht wird.

13.3 Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag als Ganzes ungültig ist oder wenn sich bei der Durch-führung des Vertrages ergänzungsbedürftige Lücken ergeben sollten.